Beispiele ==> ESt-Erklärung, da, Einkommen zwar weniger als 12.000, aber der selbständige Teil ist über 730,- (Tipp: Weniger beim Merkur arbeiten, oder durch Verrechnen von Kilometergeld, Diäten und anderen Aufwänden das zu versteuernde Gesamteinkommen unter 11.000,- drücken. Dazu später noch mehr.) ==> keine ESt-Erklärung da insgesamt nicht mehr als 12.000,- und der selbständige Anteil unter 730,- (Tipp: In diesem Fall musst du besonders auf die Grenzen aufpassen, da Spar sowieso, aber auch das WIFI automatisch dein Einkommen ans Finanzamt weitermelden. Bei Honorarnoten ist das ja eher die Ausnahme. Backlab gibt natürlich keine Daten ans Finanzamt weiter, außer wir werden geprüft, was eher unwahrscheinlich ist) |
Steuererklärungen sind bis Ende April des Folgejahres einzureichen. Online hast du bis Ende Juni Zeit.
Beispiel Du hast aus deinen selbständigen Einkünften einen Gewinn von 26.000,- im Jahr (gratuliere!).
Von den 26.000 wird sich also 5.542,10 das Finanzamt holen. |
Hast du ein Dienstverhältnis und ein selbständiges Einkommen, und überschreitest die obigen Grenzen, dann werden die Einkünfte zusammengezählt und die Steuern werden neu berechnet. Die Differenz zwischen neu berechneter Einkommensteuer und dem was dein Arbeitgeber schon als Lohnsteuer bezahlt hat, fordert das Finanzamt dann von dir nach.
Exkurs: Es gibt auch noch die Sozialversicherungsanstallt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) die von Freiberuflern (heißt wirklich so) ab einem selbständigen Einkommen von
gerne Kranken- und Pensionversicherung einheben möchte. |
Nächste Woche geht’s weiter mit dem Thema „Wie kannst du dein Einkommen und die Steuern mindern, ohne dabei weniger zu verdienen?“