Einkommensteuer

Was ist überhaupt ein “Einkommen” und ab wann interessiert sich der Staat dafür?
  • Wenn du (hauptsächlich) in Österreich lebst, bist du in Österreich steuerpflichtig (ja, auch als Finanzminister).
  • Bei ArbeiterInnen und Angestellten zahlt der Arbeitgeber die “Einkommensteuern” die dann den Titel Lohnsteuer trägt. (Der Lohnsteuerausgleich ist sozusagen eine Mini-Einkommen- steuererklärung)
  • Solltest du selbständige (Künstler, Musiker, Vortragende,…) oder gewerbliche Einkünfte haben, kannst du dir  die Einkommensteuererklärung sparen, wenn
    • du insgesamt weniger als 11.000,- im Jahr Einkommen hast
    • solltest du neben den selbständigen auch nichtselbständige Einkommen haben,darfst du bis zu 12.000,- im Jahr verdienen ohne dem Finananzamt ein Erklärung zu schulden, es sei denn der selbständige Teil ist höher als 730,- (es sei denn du fährst fort bis zur 3. Die Fünf scheidet vollständig aus) dann gilt wieder die 11.000er Grenze
 

Beispiele
 

  • Du verdienst 7000,- beim Billa und 4000,- durch Auftritte ==> keine ESt-Erklärung
  • Du verdienst 10500,- durch Auftritte, Workshops und Vorträge und 1400,- beim Merkur
    ==> ESt-Erklärung, da, Einkommen zwar weniger als 12.000, aber der selbständige Teil ist über 730,- (Tipp: Weniger beim Merkur arbeiten, oder durch Verrechnen von Kilometergeld, Diäten und anderen Aufwänden das zu versteuernde Gesamteinkommen unter 11.000,- drücken. Dazu später noch mehr.)
  • Du verdienst 11300,- beim Spar und 700,- Honorar beim WIFI als Vortragender
    ==> keine ESt-Erklärung da insgesamt nicht mehr als 12.000,- und der selbständige Anteil unter 730,- (Tipp: In diesem Fall musst du besonders auf die Grenzen aufpassen, da Spar sowieso, aber auch das WIFI automatisch dein Einkommen ans Finanzamt weitermelden. Bei Honorarnoten ist das ja eher die Ausnahme. Backlab gibt natürlich keine Daten ans Finanzamt weiter, außer wir werden geprüft, was eher unwahrscheinlich ist)
  • Steuererklärungen sind bis Ende April des Folgejahres einzureichen. Online hast du bis Ende Juni Zeit.

     

     

    Die Steuersätze: 

    • bis 11.000 0%
    • von 11.000 bis 25.000 36,5%
    • von 25.000 bis 60.000 43,21 %
    • über 60.000 50 %

     

     

     

    Beispiel
    Du hast aus deinen selbständigen Einkünften einen Gewinn von 26.000,- im Jahr (gratuliere!). 

    • für die ersten 11.000 zahlst du keine ESt.
    • für 14.000,- (11’-25’) zahlst du 36,5% (5.110,-)
    • für den letzten 1.000er werden 43.21% fällig (432,10)

    Von den 26.000 wird sich also 5.542,10 das Finanzamt holen.

    Hast du ein Dienstverhältnis und ein selbständiges Einkommen, und überschreitest die obigen Grenzen, dann werden die Einkünfte zusammengezählt und die Steuern werden neu berechnet. Die Differenz zwischen neu berechneter Einkommensteuer und dem was dein Arbeitgeber schon als Lohnsteuer bezahlt hat, fordert das Finanzamt dann von dir nach.

    Exkurs:
    Es gibt auch noch die Sozialversicherungsanstallt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) die von Freiberuflern (heißt wirklich so) ab einem selbständigen Einkommen von 

    • 6.453,36 (wenn sonst keine Erwerbstätigkeit besteht) oder
    • 4.488,24 (wenn weitere Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden

    gerne Kranken- und Pensionversicherung einheben möchte.
    Mindestbeitragsgrundlagen fangen bei 374,02 im Jahr an.

    Tipp: Wer also einen Job hat und selbständig nebenbei ca. 4.000,- im Jahr dazuverdient, der sollte aufpassen, dass er dieses Einkommen unter 4.488,24 hält, da sonst Sozialversicherung fällig würde.

    • Es gibt nicht nur Einkommen aus selbständiger Arbeit oder einem Dienstverhältnis, sondern auch Mieteinnahmen und Wertpapiererlöse zählen zum steuerpflichtigen Einkommen (tja, Besitz belastet ;))

     

    Nächste Woche geht’s weiter mit dem Thema „Wie kannst du dein Einkommen und die Steuern mindern, ohne dabei weniger zu verdienen?“